2.2.3.7. Lieferung von Gegenständen mit Beförderung oder Versendung, Beförderung des
Gegenstandes beginnt im Drittland und endet in einem anderen Mitgliedstaat, Lieferant
ist Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer in Österreich – Eingangsrechnung vom Lieferanten
aus Österreich/Gemeinschaftsgebiet/Drittland