2.2.3.7. Lieferung von Gegenständen mit Beförderung oder Versendung, Beförderung des Gegenstandes beginnt im Drittland und endet in einem anderen Mitgliedstaat, Lieferant ist Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer in Österreich – Eingangsrechnung vom Lieferanten aus Österreich/Gemeinschaftsgebiet/Drittland