2.2.3.11. Sonderfall: Innergemeinschaftliche Versandhandelsregelung – Lieferung von Gegenständen mit Beförderung oder Versendung, Beförderung beginnt in Österreich und endet im Gemeinschaftsgebiet – Ausgangsrechnung an Privatkunden/Schwellenerwerber aus Österreich/Gemeinschaftsgebiet/Drittland