2.2.3.11. Sonderfall: Innergemeinschaftliche Versandhandelsregelung – Lieferung von
Gegenständen mit Beförderung oder Versendung, Beförderung beginnt in Österreich und
endet im Gemeinschaftsgebiet – Ausgangsrechnung an Privatkunden/Schwellenerwerber
aus Österreich/Gemeinschaftsgebiet/Drittland