Maßgaben gem § 3 Abs 1 Z 2 BVergG 2006 für eine Vergaberechtsunterworfenheit einer Einrichtung
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Anders gewendet: Welche Abweichung(en) von den Maßgaben des § 3 Abs 1 Z 2 stellt eine Einrichtung vom Vergaberecht frei? Die
Judikatur der letzten Jahre auf europäischer und nationaler Ebene gibt hierzu Interpretationshilfen.