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In einer ausführlichen Besprechung (FN 1) einer Entscheidung des Wiener Vergabekontrollsenats (FN 2) meint Oppel: "Der Auftraggeber hat es in der Hand - innerhalb der Grenzen der Sachlichkeit -, die Anwendung des § 32 Abs 1 Z 1 GewO 1994 auszuschließen...