Vergaberechtsschutz - die Gebote der Raschheit, Effektivität und Äquivalenz



Einige Gedanken, wie de lege ferenda (FN 1) ein rascher(-er) und dennoch dem Effektivitäts- und Äquivalenzgrundsatz entsprechender Vergaberechtsschutz gestaltet sein könnte

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Unbestreitbar dürfte sein, dass erst ein effektiver Primärrechtsschutz mit der Möglichkeit, die eigene Absatzchance gegenüber dem vergaberechtsgebundenen Auftraggeber und gegenüber der Konkurrenz effektiv zu wahren, gewährleistet, dass das materielle...