Anmerkungen zur E des BVA vom 16. 4. 2008 zu N/0028-BVA/08/2008
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In dieser E hat das BVA eine Bietergemeinschaft aus zwei Personen, von denen nur eine tatsächlich die Leistung erbracht hätte,
als Scheinbieter gewertet. Die E ist zwar im Ergebnis richtig, die Begründung ist jedoch verfehlt.