Die Beschränkung der Kalkulationsfreiheit der Bieter durch das BVergG

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Von Bietern exzessiv angewandte Ausübung der "Kalkulationsfreiheit" ergibt oft ein Spannungsfeld zwischen Angebotsprüfung - Aufklärung - Ausscheiden, bei dem mitunter in der Praxis die Aufklärung reduziert wird auf ein "Wir stehen zu unserem Preis".