Zur Unterscheidung von Rahmenübereinkünften im Sinne der SektorenRL
bzw der österreichischen Vergabegesetze von echten Rahmenverträgen.
Kalkulierbarkeit von Rahmenverträgen durch genaue
Leistungsbeschreibung und Angabe eines Mengengerüstes in der
Ausschreibung. Zulässigkeit des Zusatzkriterieums "niedriger
Mittellohnpreis" bei gleichwertigen Angeboten.
Rechtsprechung Länder