Zur Unterscheidung von Rahmenübereinkünften im Sinne der SektorenRL

bzw der österreichischen Vergabegesetze von echten Rahmenverträgen.

Kalkulierbarkeit von Rahmenverträgen durch genaue

Leistungsbeschreibung und Angabe eines Mengengerüstes in der

Ausschreibung. Zulässigkeit des Zusatzkriterieums "niedriger

Mittellohnpreis" bei gleichwertigen Angeboten.

Rechtsprechung Länder