Fall AFCon Management Consultants gegen Europäische Kommission. Interessenskollision zwischen einem Bieter und einem Mitglied
des Angebotsbewertungsausschusses sowie Unterlassen einer Untersuchung dieses Zusammenhangs, Verletzung des Grundsatzes der
Gleichbehandlung. Zusammenwirken zwischen (Best-)Bieter und einem Mitglied eines Ausschusses zur Angebotsbewertung.