Nichtigerklärung von Teilen der Ausschreibung gemäß § 162 Abs 2 BVergG 2002 vor dem Hintergrund der nicht plausiblen Notwendigkeit von "Muss-Kriterien". Anforderung an "Muss-Kriterien"; Angabe eines Bewertungsschemas für Hauptangebote und Alternativangebote.