BFG 28.02.2024: § 34 Abs. 7 EStG 1988: Aufwendungen für eine Privatuniversität (Studiengebühren) keine außergewöhnliche Belastung

Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. § 34 Abs. 7 EStG 1988: Aufwendungen für eine Privatuniversität (Studiengebühren) keine außergewöhnliche Belastung.