BFG 29.02.2024: Zwangsstrafe wegen Nichtmeldung der wirtschaftlichen Eigentümer nach § 5 WiEReG

Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Zwangsstrafe wegen Nichtmeldung der wirtschaftlichen Eigentümer nach § 5 WiEReG.