BFG 28.02.2024: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Vorlageantragsfrist
durch den steuerlichen Vertreter aufgrund eines 19 Tage bzw. 14 Werktage andauernden
tiefgreifenden familiären Ereignisses
Steuer. Bescheidbeschwerde – Senat – Erkenntnis. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand:
Versäumung der Vorlageantragsfrist durch den steuerlichen Vertreter aufgrund eines
19 Tage bzw. 14 Werktage andauernden tiefgreifenden familiären Ereignisses.