BFG 28.02.2024: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Vorlageantragsfrist durch den steuerlichen Vertreter aufgrund eines 19 Tage bzw. 14 Werktage andauernden tiefgreifenden familiären Ereignisses

Steuer. Bescheidbeschwerde – Senat – Erkenntnis. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Vorlageantragsfrist durch den steuerlichen Vertreter aufgrund eines 19 Tage bzw. 14 Werktage andauernden tiefgreifenden familiären Ereignisses.