BFG 13.03.2024: Keine Entlastung gemäß § 48 Abs. 5 BAO bei bloß wirtschaftlicher Doppelbesteuerung

Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Keine Entlastung gemäß § 48 Abs. 5 BAO bei bloß wirtschaftlicher Doppelbesteuerung.