BFG 14.03.2024: Keine Abgabenhinterziehung, wenn die bei Kryptomining und Tausch von Kryptowährungen 2013 und 2014 erzielten Gewinne der Abgabenbehörde nicht im Rahmen der Einkommensteuererklärungen für diese Jahre bekannt gegeben wurden

Steuer. Bescheidbeschwerde – Senat – Erkenntnis. Keine Abgabenhinterziehung, wenn die bei Kryptomining und Tausch von Kryptowährungen 2013 und 2014 erzielten Gewinne der Abgabenbehörde nicht im Rahmen der Einkommensteuererklärungen für diese Jahre bekannt gegeben wurden.