BFG 28.02.2024: Aufwendungen für ein Curriculum "Psychotherapeutisches Propädeutikum" sind weder als Fortbildungs- noch als Umschulungskosten abzugsfähig

Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Aufwendungen für ein Curriculum "Psychotherapeutisches Propädeutikum" sind weder als Fortbildungs- noch als Umschulungskosten abzugsfähig.