BFG 28.02.2024: Aufwendungen für ein Curriculum "Psychotherapeutisches Propädeutikum"
sind weder als Fortbildungs- noch als Umschulungskosten abzugsfähig
Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Aufwendungen für ein Curriculum
"Psychotherapeutisches Propädeutikum" sind weder als Fortbildungs- noch als Umschulungskosten
abzugsfähig.