BFG 05.03.2024: Die bloße Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung ohne Erzielung von Umsätzen, die nicht unter die Ausnahmebestimmung der Vorsteuererstattungsverordnung fallen, berechtigt nicht, eine Jahresveranlagung vorzunehmen

Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Die bloße Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung ohne Erzielung von Umsätzen, die nicht unter die Ausnahmebestimmung der Vorsteuererstattungsverordnung fallen, berechtigt nicht, eine Jahresveranlagung vorzunehmen.