BFG 29.02.2024: Herabsetzung der Abwassergebühr: Kein Pauschalabzug bei Unterschreiten der täglichen durchschnittlich bezogenen Wassermenge von 270 Litern je Wohnung

Landesabgaben Wien. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Herabsetzung der Abwassergebühr: Kein Pauschalabzug bei Unterschreiten der täglichen durchschnittlich bezogenen Wassermenge von 270 Litern je Wohnung.