BFG 27.02.2024: Verlängerungshandlungen im Feststellungsverfahren verlängern die Verjährungsfrist auch im Einkommensteuerverfahren der Beteiligten.

Steuer. Bescheidbeschwerde – Senat – Erkenntnis. Verlängerungshandlungen im Feststellungsverfahren verlängern die Verjährungsfrist auch im Einkommensteuerverfahren der Beteiligten..