BFG 27.02.2024: Verlängerungshandlungen im Feststellungsverfahren verlängern die Verjährungsfrist
auch im Einkommensteuerverfahren der Beteiligten.
Steuer. Bescheidbeschwerde – Senat – Erkenntnis. Verlängerungshandlungen im Feststellungsverfahren
verlängern die Verjährungsfrist auch im Einkommensteuerverfahren der Beteiligten..