BFG v. 18.11.2022: Keine Aussetzung der Einhebung von Aussetzungszinsen, wenn die
Aussetzung der Stammabgabe abgewiesen wurde, weil die Beschwerden wenig erfolgversprechend
sind
Steuer. Bescheidbeschwerde – Senat – Erkenntnis. Keine Aussetzung der Einhebung von
Aussetzungszinsen, wenn die Aussetzung der Stammabgabe abgewiesen wurde, weil die
Beschwerden wenig erfolgversprechend sind.