BFG v. 11.11.2022: Eigenantrag auf Familienbeihilfe: subsidiär Schutzberechtigter
bezieht als Grundversorgung Krankenversicherungsschutz und ist nicht erwerbstätig
Steuer, FLAG. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Eigenantrag auf Familienbeihilfe:
subsidiär Schutzberechtigter bezieht als Grundversorgung Krankenversicherungsschutz
und ist nicht erwerbstätig.