BFG v. 18.11.2022: Außergewöhnliche Belastung bei physikalischer Gefäßtherapie nach
ärztlicher Verordnung und Behandlungsplan im Vorfeld
Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Außergewöhnliche Belastung bei physikalischer
Gefäßtherapie nach ärztlicher Verordnung und Behandlungsplan im Vorfeld.