BFG v. 14.11.2022: Kein Vorsteuerabzug und keine Steuerfreiheit der igL bei Geschäften
iZm "Karussell" (bei Nichteinhaltung der erhöhten Sorgfaltspflicht beim Handel mit
Mobiltelefonen)
Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Kein Vorsteuerabzug und keine Steuerfreiheit
der igL bei Geschäften iZm "Karussell" (bei Nichteinhaltung der erhöhten Sorgfaltspflicht
beim Handel mit Mobiltelefonen).