BFG v. 23.08.2022: Verspätete Beschwerde: Es geht zu Lasten des Anwenders, wenn er
aus ihm selbst zuzurechnenden Gründen (Zugangscodes nicht mehr auffindbar) keine Kenntnis
von der erfolgten Bescheidzustellung erlangt
Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Verspätete Beschwerde: Es geht zu
Lasten des Anwenders, wenn er aus ihm selbst zuzurechnenden Gründen (Zugangscodes
nicht mehr auffindbar) keine Kenntnis von der erfolgten Bescheidzustellung erlangt.