BFG 18.10.2022: Verkürzung von Gebrauchsabgabe: keine Ersitzung im Anwendungsbereich
des Verwaltungsrechtes; keine Bindungswirkung des Abgaben-/Nachbemessungsbescheides
für das Strafverfahren.
Verwaltungsstrafsachen Wien. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Verkürzung
von Gebrauchsabgabe: keine Ersitzung im Anwendungsbereich des Verwaltungsrechtes;
keine Bindungswirkung des Abgaben-/Nachbemessungsbescheides für das Strafverfahren..