BFG 18.10.2022: Verkürzung von Gebrauchsabgabe: keine Ersitzung im Anwendungsbereich des Verwaltungsrechtes; keine Bindungswirkung des Abgaben-/Nachbemessungsbescheides für das Strafverfahren.

Verwaltungsstrafsachen Wien. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Verkürzung von Gebrauchsabgabe: keine Ersitzung im Anwendungsbereich des Verwaltungsrechtes; keine Bindungswirkung des Abgaben-/Nachbemessungsbescheides für das Strafverfahren..