BFG 30.11.2022: Wiederaufnahme des Verfahrens und keine Vorsteuererstattung für Roaminggebühren, weil Inlandsumsätze vorliegen

Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Wiederaufnahme des Verfahrens und keine Vorsteuererstattung für Roaminggebühren, weil Inlandsumsätze vorliegen.