BFG 30.11.2022: Wiederaufnahme des Verfahrens und keine Vorsteuererstattung für Roaminggebühren,
weil Inlandsumsätze vorliegen
Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Wiederaufnahme des Verfahrens und
keine Vorsteuererstattung für Roaminggebühren, weil Inlandsumsätze vorliegen.