BFG v. 18.10.2022: Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe; die Überweisung
der Beträge erfolgte auf das vom Bf bekanntgegebene Konto, deren Kontoinhaberin die
Exgattin ist
Steuer, FLAG. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Rückforderung von zu Unrecht
bezogener Familienbeihilfe; die Überweisung der Beträge erfolgte auf das vom Bf bekanntgegebene
Konto, deren Kontoinhaberin die Exgattin ist.