BFG 25.08.2022: Unzuständigkeit des BFG aufgrund rechtswidriger Unterlassung einer
Beschwerdevorentscheidung durch eine Landesabgabenbehörde; Verfahrenseinstellung und
Verständigung nach § 281a BAO
Landesabgaben Wien. Bescheidbeschwerde – Einzel – Beschluss. Unzuständigkeit des BFG
aufgrund rechtswidriger Unterlassung einer Beschwerdevorentscheidung durch eine Landesabgabenbehörde;
Verfahrenseinstellung und Verständigung nach § 281a BAO.