BFG 25.08.2022: Unzuständigkeit des BFG aufgrund rechtswidriger Unterlassung einer Beschwerdevorentscheidung durch eine Landesabgabenbehörde; Verfahrenseinstellung und Verständigung nach § 281a BAO

Landesabgaben Wien. Bescheidbeschwerde – Einzel – Beschluss. Unzuständigkeit des BFG aufgrund rechtswidriger Unterlassung einer Beschwerdevorentscheidung durch eine Landesabgabenbehörde; Verfahrenseinstellung und Verständigung nach § 281a BAO.