BFG v. 29.11.2022: Das Anbieten von Seminaren eines ausländischen gemeinnützigen Vereins
stellt eine steuerbare und steuerpflichtige Tätigkeit eines Unternehmers dar.
Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Das Anbieten von Seminaren eines
ausländischen gemeinnützigen Vereins stellt eine steuerbare und steuerpflichtige Tätigkeit
eines Unternehmers dar..