BFG v. 28.11.2022: § 40 FBG: Vollbeendigung einer amtswegig gelöschten GmbH, die aus
dem Rechtsmittelverfahren kein Guthaben erwarten kann
Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Beschluss. § 40 FBG: Vollbeendigung einer amtswegig
gelöschten GmbH, die aus dem Rechtsmittelverfahren kein Guthaben erwarten kann.