BFG v. 06.12.2022: Kein Alleinerzieherabsetzbetrag, wenn Antragstellerin mehr als
sechs Monate im Kalenderjahr in einer Gemeinschaft mit einem Partner lebt.
Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Kein Alleinerzieherabsetzbetrag,
wenn Antragstellerin mehr als sechs Monate im Kalenderjahr in einer Gemeinschaft mit
einem Partner lebt..