BFG v. 30.11.2022: Neuberechnung beim BFG anhängiger Säumniszuschläge nach Reduktion
der diesbezüglichen Stammabgaben Wettgebühren durch das BFG liegt in der Zuständigkeit
des BFG
Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Neuberechnung beim BFG anhängiger
Säumniszuschläge nach Reduktion der diesbezüglichen Stammabgaben Wettgebühren durch
das BFG liegt in der Zuständigkeit des BFG.