BFG v. 06.10.2022: Gilt die Ausnahme von Halte- und Parkverboten gem. § 26a Abs. 4
StVO ausschließlich für Lenker der in der zitierten Norm ausdrücklich genannten Fahrzeuge?
Verwaltungsstrafsachen Wien. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Gilt die Ausnahme
von Halte- und Parkverboten gem. § 26a Abs. 4 StVO ausschließlich für Lenker der in
der zitierten Norm ausdrücklich genannten Fahrzeuge?.