BFG v. 29.09.2022: Nachweiserfordernis der Nichtanrechenbarkeit der KESt im Ansässigkeitsstaat
für eine KESt-Rückzahlung gem. § 21 Abs. 1 Z. 1a KStG
Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Nachweiserfordernis der Nichtanrechenbarkeit
der KESt im Ansässigkeitsstaat für eine KESt-Rückzahlung gem. § 21 Abs. 1 Z. 1a KStG.