BFG v. 26.09.2022: Verwaltungsstrafe, Gebrauchsabgabe für Baustelleneinrichtung, kein
fortgesetztes Delikt, sondern als Dauerdelikt für jeden Monat Verwaltungsübertretung
Verwaltungsstrafsachen Wien. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Verwaltungsstrafe,
Gebrauchsabgabe für Baustelleneinrichtung, kein fortgesetztes Delikt, sondern als
Dauerdelikt für jeden Monat Verwaltungsübertretung.