Finanzstrafrecht Verfahrensrecht. Bescheidbeschwerde – Senat – Erkenntnis. Schmuggel von Schuhen aus der Schweiz nach Österreich; in Grenznähe ist das Standardwissen, dass man für Drittlandswaren ein Zollverfahren durchzuführen hat; Selbstanzeige nur dann strafbefreiend, wenn Abgaben unmittelbar aufgrund des Inhalts der Selbstanzeige berechnet werden können.