BFG v. 18.10.2022: Keine Bestrafung des belangten Verbandes, da Mitarbeiter von Subunternehmen
nicht als Mitarbeiter des auftragerteilenden belangten Verbandes zu sehen sind
Finanzstrafrecht Verfahrensrecht. Bescheidbeschwerde – Senat – Erkenntnis. Keine Bestrafung
des belangten Verbandes, da Mitarbeiter von Subunternehmen nicht als Mitarbeiter des
auftragerteilenden belangten Verbandes zu sehen sind.