BFG v. 27.09.2022: Bezugsgröße (ETW oder gesamter Gebäudekomplex) bei Beurteilung
der Frage, ob eine wesentliche Erhöhung des Nutzungswertes einer sanierten Eigentumswohnung
vorliegt
Steuer. Bescheidbeschwerde – Senat – Erkenntnis. Bezugsgröße (ETW oder gesamter Gebäudekomplex)
bei Beurteilung der Frage, ob eine wesentliche Erhöhung des Nutzungswertes einer sanierten
Eigentumswohnung vorliegt.