BFG 22.09.2022: Rückforderung von Lohnsteuer nach § 108 EStG 1988 bei vorzeitiger
Auflösung des Bausparvertrages ohne Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung des Auszahlungsbetrages
Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Rückforderung von Lohnsteuer nach
§ 108 EStG 1988 bei vorzeitiger Auflösung des Bausparvertrages ohne Nachweis der widmungsgemäßen
Verwendung des Auszahlungsbetrages.