BFG 22.09.2022: Rückforderung von Lohnsteuer nach § 108 EStG 1988 bei vorzeitiger Auflösung des Bausparvertrages ohne Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung des Auszahlungsbetrages

Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Rückforderung von Lohnsteuer nach § 108 EStG 1988 bei vorzeitiger Auflösung des Bausparvertrages ohne Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung des Auszahlungsbetrages.