BFG v. 22.09.2022: Familienbeihilfe; Eintritt der voraussichtlich dauernden Erwerbsunfähigkeit
vor dem 21. Lebensjahr nicht nachgewiesen
Steuer, FLAG. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Familienbeihilfe; Eintritt
der voraussichtlich dauernden Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr nicht nachgewiesen.