BFG v. 13.09.2022: Rückforderung von Familienbeihilfe wegen nicht nachgewiesener überwiegender
Tragung der Unterhaltskosten
Steuer, FLAG. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Rückforderung von Familienbeihilfe
wegen nicht nachgewiesener überwiegender Tragung der Unterhaltskosten.