BFG v. 06.09.2022: Ein Spediteur, der als indirekter Vertreter Zollanmeldungen abgibt,
ohne über die gesetzlich geforderte Vertretungsmacht zu verfügen, handelt grob fahrlässig.
Zoll. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Ein Spediteur, der als indirekter
Vertreter Zollanmeldungen abgibt, ohne über die gesetzlich geforderte Vertretungsmacht
zu verfügen, handelt grob fahrlässig..