BFG v. 19.09.2022: Kein ausdrücklicher Antrag auf Unterbleiben einer BVE. Verständigung nach § 281a BAO.

Landesabgaben Wien. Bescheidbeschwerde – Einzel – Beschluss. Kein ausdrücklicher Antrag auf Unterbleiben einer BVE. Verständigung nach § 281a BAO..