Steuer, Glücksspiel. Bescheidbeschwerde – Senat – Erkenntnis. Glücksspielabgabe gemäß § 57 Abs. 2 GSpG ist eine „Monatsabgabe“: Eine Saldierung von Monaten mit positiver Bemessungsgrundlage mit Monaten mit negativer Bemessungsgrundlage durch Abzug einer Gutschrift in einem Jahresbescheid ist daher nicht rechtmäßig.