BFG v. 18.10.2022: Die Verwendung der UID des Abgangsstaates würde zur Vorschreibung einer Erwerbsteuer führen, die nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Diese wird nicht vorgeschrieben, weil sie dem Neutralitäts- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz der Mehrwertsteuer widersprechen würde.

Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Die Verwendung der UID des Abgangsstaates würde zur Vorschreibung einer Erwerbsteuer führen, die nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Diese wird nicht vorgeschrieben, weil sie dem Neutralitäts- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz der Mehrwertsteuer widersprechen würde..