BFG v. 11.10.2022: Eigenantrag auf erhöhte Familienbeihilfe: Mangels zweifelsfreiem
Nachweis der VOR dem 21. Lebensjahr eingetretenen Erwerbsunfähigkeit steht weder der
Grund- noch der Erhöhungsbetrag zu
Steuer, FLAG. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Eigenantrag auf erhöhte Familienbeihilfe:
Mangels zweifelsfreiem Nachweis der VOR dem 21. Lebensjahr eingetretenen Erwerbsunfähigkeit
steht weder der Grund- noch der Erhöhungsbetrag zu.