BFG v. 06.09.2022: Geltendmachung der Haftung, wenn Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
weder behauptet noch bewiesen wird.
Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Geltendmachung der Haftung, wenn
Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes weder behauptet noch bewiesen wird..