BFG v. 12.09.2022: Verlängerte Verjährungsfrist bei hinterzogenen Abgaben nach § 207
Abs. 2 BAO bei Kapitalerträgen aus schenkungsweise übertragenen Kapitalanlagen in
der Schweiz
Steuer. Bescheidbeschwerde – Senat – Erkenntnis. Verlängerte Verjährungsfrist bei
hinterzogenen Abgaben nach § 207 Abs. 2 BAO bei Kapitalerträgen aus schenkungsweise
übertragenen Kapitalanlagen in der Schweiz.