BFG v. 25.08.2022: Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung nur bei besonders gelagerter
Pflegebedürftigkeit naher Angehöriger
Steuer. Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis. Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung
nur bei besonders gelagerter Pflegebedürftigkeit naher Angehöriger.