BFG v. 02.03.2022: Verletzung der in § 15 Abs. 4 WVG normierten Obsorgepflicht des Wasserabnehmers trotz Beauftragung eines befugten Gewerbetreibenden, die Dichtheit der Wasserverbrauchsanlage zu überprüfen?

Landesabgaben Wien. Bescheidbeschwerde – Senat – Erkenntnis. Verletzung der in § 15 Abs. 4 WVG normierten Obsorgepflicht des Wasserabnehmers trotz Beauftragung eines befugten Gewerbetreibenden, die Dichtheit der Wasserverbrauchsanlage zu überprüfen?.